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naturZEIT-Dossier

Aufwertung der Funktion des Landschaftspflegers

Neuer Erlass der Wallonischen Region über agrar-ökologische Maßnahmen

Am 28. Oktober 2004 hat die Regierung der Wallonischen Region einen neuen Erlass über agrar-ökologischen Maßnahmen in der Landwirtschaft verabschiedet. Dieser ersetzt den bestehenden Erlass und soll für Landwirte zusätzliche finanzielle Anreize für ihre aktive Einbindung in den Natur- und Umweltschutz schaffen. Zugleich bedeutet dies eine Aufwertung ihrer Rolle als Landschaftspfleger und -gestalter. Eine Rolle, der in der breiten Öffentlichkeit auch heute noch viel zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird.

In der Wallonie sind agrar-ökologische Maßnahmen erstmals vor mehr als 10 Jahren gesetzlich verankert worden. Damit sollen in der Landwirtschaft Maßnahmen gefördert werden, die über die gesetzlichen Normen und die gute fachliche Praxis hinaus einen Beitrag zur ökologischen Vielfalt und zur Pflege landschaftlicher Elemente leisten. Es dauerte einige Jahre, etwa bis 1999, bevor dieses Programm effektiv im Agrarsektor Fuß fasste und von den Landwirten in umfangreicherem Maße beansprucht wurde.

Prinzip der Freiwilligkeit

Im Rahmen dieses Programms haben die Landwirte die freie Wahl zwischen verschiedenen Maßnahmen, die sie im Rahmen eines mit der Wallonischen Region zu schließenden Vertrags auf Bewirtschaftungsflächen anwenden möchten. Gegenwärtig werden dafür von der Wallonischen Region und der Europäischen Union jährlich etwa 8 000 000 EUR an Prämiengeldern gezahlt. Diese Gelder werden vornehmlich für die Heckenpflege (7 500 km), für Wendeflächen (ca. 3 000 km) und die Bodenbedeckung (20 000 ha) verwendet. Andere angebotene Maßnahmen sind eher nur lokal beansprucht worden oder wurden von den Landwirten als nicht interessant angesehen.

Tümpel sind wichtige Elemente eines Biotopverbundes. Für ihren Unterhalt wird eine Prämie von 50 EUR gezahlt   Tümpel

Bepflanzte Parzellenstreifen   Bepflanzte Parzellenstreifen bieten Insekten ein Rückzugsgebiet

Auch Nebenerwerbslandwirte

Um dem System der agrar-ökologischen Maßnahmen einen neuen Schub zu verleihen, sind im neuen Erlass eine Reihe von Anpassungen vorgenommen worden. Waren diese bisher nur Haupterwerbslandwirten zugänglich, so können sie jetzt auch von Nebenerwerbslandwirten in Anspruch genommen werden. Einzige Kriterien sind jetzt der Besitz einer landwirtschaftlichen Erzeugernummer und das Ausfüllen einer Flächenerklärung. Neben der teils erheblichen Anhebung der Prämiensätze sind auch inhaltliche und praktische Verbesserungen in das Regelwerk eingeflossen.

Im Basisangebot sind folgende Maßnahmen für alle herkömmlich genutzten Agrarflächen vorgesehen:

Erhaltung und Unterhalt von Hecken und Baumhecken (Methode 1.a): Diese dürfen ohne vorherige Genehmigung nicht zerstört werden und es dürfen keine Unterhaltsarbeiten zwischen dem 15. April und 1. Juli durchgeführt werden. Des Weiteren ist die Düngung und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (außer gegen Ampfer, Disteln und Brennnesseln) in deren unmittelbarer Nähe untersagt. Die Prämie beläuft sich auf 50 EUR pro 200 m Hecke.

Erhaltung und Unterhalt von alleinstehenden Bäumen oder Sträuchern, hochstämmigen Obstbäumen und Büschen (Methode 1.b): Hierbei gelten dieselben Verbotsbestimmungen wie für 1.a. Die Prämie beträgt 25 EUR für jeweils 10 Elemente, wobei diese in einem Abstand von 10 m zueinander stehen müssen.

Unterhalt von Tümpeln von mindestens 10 m2 (Methode 1.c): Es darf keine Düngung und kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Umkreis von 10 m erfolgen. Es muss eine Schutzzone von 2 m eingerichtet werden, der Zugang für das Vieh muss begrenzt sein (25%). Es dürfen keine Aufschüttungen gemacht werden und Fische nicht eingeführt werden. Pro Tümpel beträgt die Prämie 50 EUR.

Natürliche Weiden (Methode 2): Hierbei handelt es sich um Dauergrünland, auf dem kein Eingriff zwischen dem 1. Januar und dem 15. Juni vorgenommen werden darf. Die Düngung kann nur einmal jährlich mittels Mist oder Kompost erfolgen. Spritzmittel sind nicht erlaubt, außer gegen Brennnesseln, Disteln und Ampfer und bei Mahd müssen 5 % Fluchtstreifen berücksichtigt werden. Pro Hektar beträgt die Prämie hier 200 EUR.

Extensive Landwirtschaftmethoden Extensive Landwirtschaftmethoden tragen dazu bei, eine vielfältige und artenreiche Landschaft zu schaffen.

Begraste Wendeflächen am Rande von Ackerkulturen (Methode 3.a): Die Wendeflächen müssen ein Breite von 6 bis 12 m haben und eine Ackerkultur ersetzen. Sie dürfen aber nicht direkt an Dauergrünland grenzen. Es muss eine vorgeschriebene Saatmischung verwendet werden. Es darf keine Beweidung, Düngung oder Anwendung von Spritzmitteln, außer gegen Brennnesseln, Ampfer oder Disteln erfolgen und die Mahd muss nach dem 1. Juli vorgenommen werden. Dafür gibt es eine Prämie in Höhe von 18 EUR pro 200 m2.

Obstwiese   Bäume, Sträucher und Hecken sind in Ostbelgien unverzichtbare Landschaftselemente

Extensiv genutzte Wiesenstreifen (Methode 3.b): Diese Maßnahme betrifft Dauergrünland entlang von Bachläufen, Wasserflächen, Naturschutzgebieten oder biologisch wertvollen Feuchtgebieten. Diese Streifen müssen ebenfalls 6 bis 12 m breit sein, Düngung und Spritzmittel außer gegen Brennnesseln, Ampfer oder Disteln sind verboten, Mahd oder Beweidung nach dem 1. Juli möglich. Zudem darf es für das Vieh keinen Zugang zum Ufer geben, außer mittels Einrichtung einer Tränke. Diese Prämie beträgt auch 18 EUR pro 200 m2.

Bodenbedeckung vor der Frühjahrskultur (Methode 4): die Bodenbedeckung muss nach einer Ackerkultur vor dem 15. September angelegt (1. Nov. für Roggen und Triticum) und nach dem 1. Januar zerstört werden (zwischen dem 1. März und 15. Mai für Roggen und Triticum). Es dürfen höchstens 50 % Leguminosen (Hülsenfrüchte) verwendet werden und eine mineralische N-Düngung ist verboten. Der Bodenbedeckung muss eine Frühjahrskultur oder Brache folgen. Eine Prämie in Höhe von 100 EUR pro Hektar wird in diesem Fall gezahlt.

Einschränkung des Getreideeintrags (Methode 5): Diese Maßnahme gilt nicht für Maiskulturen und kann auch nicht von Biolandwirten in Anspruch genommen werden. Der Eintrag muss auf 200 Körner pro m2 begrenzt bleiben und es darf nicht auf Wachstumsregler zurückgegriffen werden. Die Prämie beträgt 100 EUR pro ha.

N.B. Für die Durchführung der Methoden 1 bis 5 ist also nicht zwangsläufig das vorherige Gutachten eines Experten erforderlich. Wird dieses Gutachten jedoch im Rahmen eines agrar-ökologischen Aktionsplans abgegeben (siehe Methode 10) beziehungsweise für Wasserschutzgebiete oder Zonen, die als so genannte "ökologische Hauptstrukturen" (SEP) definiert wurden, erhöht sich der jeweilige Prämiensatz um 20%.

Am Rand von Bachläufen können extensiv genutzte Wiesenstreifen eingerichtet werden.   extensiv genutzte Wiesenstreifen

Haltung bedrohter lokaler Rassen (Methode 6): Hierbei geht es um Rinder- (120 EUR Prämie pro Tier), Pferde- (200 EUR) oder Schafrassen (30 EUR), die in der heutigen Landwirtschaft kaum noch zum Einsatz kommen und von daher vom Verschwinden bedroht sind. So z. B. die flämische Rotbunte, das Ardenner Zugpferd, das gefleckte und rote Ardennerschaf, das Mergellandschaf usw. Die Tiere müssen in einem Stammbuch eingetragen sein, Rinder und Pferden müssen älter als 2 Jahre und Schafen älter als 6 Monate sein.

  Lokale Viehrassen sollen wieder gefördert werden

Aufrechterhaltung eines geringen Viehbesatzes (Methode 7): Bei einer extensiven Beweidung mit 0,6 bis 1,4 Großvieheinheiten pro Hektar, wird eine Prämie von 100 EUR pro Hektar Grünland gezahlt. Auf diesen Flächen darf nur eine organische Düngung durch die betriebseigenen Rinder, Schafe, Pferde oder Ziegen erfolgen und die Grünlandproduktion ausschließlich für die Fütterung von Tieren des eigenen Betriebs verwertet werden.

Neben diesen allgemeinen Methoden gibt es zusätzlich gezielte Maßnahmen für biologisch wertvolle Flächen:

Biologisch wertvolle Weiden (Methode 8): Es handelt sich um Dauergrünland, auf dem kein Eingriff zwischen dem 1. Januar und einem genauer zu bestimmenden Datum (im Juli) stattfinden darf. Pflanzenschutzmittel, Futter oder Kraftfutter sind auf der Parzelle verboten. Lediglich Disteln, Brennnessel und Ampfer dürfen lokal bekämpft werden. Wenn die Parzelle gemäht wird, muss ein Fluchtstreifen in der Größenordnung von 10 % der Fläche eingerichtet werden. Zudem dürfen keinerlei Drainagearbeiten durchgeführt werden. Pro Hektar werden dafür 450 EUR gezahlt. Um für diese Maßnahme zugelassen zu werden, muss ein Fachmann vorher den Pflanzenbestand im Hinblick auf dessen biologischen Wert erfassen.

Bepflanzte Parzellenstreifen (Methode 9): Innerhalb dieser Maßnahmen, für die pro 200 m2 25 EUR gezahlt werden, gibt es 4 Untermethoden: Aufnahme wild lebender Fauna und Flora oder Beetle Bank (bleibender "insektenfreundlicher" Geländestreifen), Einrichtung von Uferstreifen und Erosionsbekämpfung, Anlegen von Blumenstreifen sowie Streifen von Ackerwildkräutern. Diese bepflanzten Parzellenstreifen, als Ersatz einer Ackerkultur, müssen eine Breite von 3 bis 21 m aufweisen (30 m bei Uferstreifen) und dürfen natürlich nicht gedüngt und mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. Die Ausnahme hiervon bildet wieder die gezielte Bekämpfung von Disteln, Brennnessel und Ampfer. Die detaillierten Bewirtschaftungsbedingungen richten sich nach der gewählten Untermethode. Auch für diese Flächen muss ein Expertengutachten eingeholt werden, das sich jedoch im Fall von Uferstreifen bis zu 12 m auf einen günstigen Bescheid der Außendienstelle des Landwirtschaftsministeriums beschränkt.

Begraste Wendefläche Begraste Wendefläche am Rande einer Ackerkultur

Agrar-ökologischer Aktionsplan (Methode 9): Hierbei handelt es sich um eine globale Umweltdiagnose des Betriebs und der Bewirtschaftungspraktiken, bei der kurz-, mittel- und langfristige Ziele definiert werden. Dabei wird eine Maßnahmenliste und ein Kalender für ihre Durchführung erstellt. Für die teilnehmenden Landwirte ist ein fünfprozentiger Zuschlag auf sämtliche angewandten Maßnahmen vorgesehen. Für die Erstellung dieses Aktionsplans muss ebenfalls ein Fachmann zu Rate gezogen werden.

Diese Verpflichtungen werden durch einen Vertrag mit der Wallonischen Region geregelt, der eine Laufzeit von 5 Jahren hat. Entsprechende Anträge an das Landwirtschaftsministerium sind praktisch zeitgleich mit der Abwicklung der Flächenerklärung einzureichen. Stichtag für den Beginn der Verpflichtungen ist jeweils der 1. April.

Für Biolandwirte entsteht in diesem neuen System allerdings kaum zusätzlicher Anreiz, da der obere Prämiensatz für Ackerkulturen auf 600 EUR/ha und bei Grünland auf 450/ha, Bioprämie inklusive, festgelegt ist.

unbewirtschafteter Geländestreifen   Das neue Prämiensystem bietet Landwirten eine Vielzahl relativ lukrativer Möglichkeiten, einen Beitrag zum Naturschutz zu leisten.

Der gesellschaftliche Auftrag an die Landwirtschaft

Natur und Landwirtschaft sind seit je her untrennbar miteinander verbunden, denn über Jahrhunderte hinweg hat die Landwirtschaft unsere heutige Kulturlandschaft geformt. In der heutigen Zeit sind Landwirte unbestreitbar die Personen, die nach wie vor am engsten mit dem Grund und Boden verbunden sind und auch weiterhin einen gestalterischen Einfluss nehmen. Dieser sekundäre Effekt der Landwirtschaft, d. h. die Landschaftspflege, ist im Grunde eine Dienstleistung an die Gesellschaft, die bislang mehr oder weniger kostenlos erbracht wird.

Denn das primäre Ziel der Landwirtschaft - und so will es auch das Selbstverständnis der Landwirte - besteht nun mal in der Nahrungserzeugung. In Zeiten der Nahrungsknappheit, wie etwa nach dem 2. Weltkrieg, war das Erreichen möglichst hoher Produktionsquoten und die Anwendung ertragsorientierte Betriebspraktiken das Gebot der Stunde. Fortwährende Produktionssteigerungen gingen einher mit einem landwirtschaftlichen Industrialisierungsprozess, der sich bis in die heutige Zeit fortsetzt. Die Konsequenz intensivierter Landwirtschaftspraktiken ist seit den 50er Jahren ein steter Rückgang der Artenvielfalt in Fauna und Flora. Wohlgemerkt einer Artenvielfalt, die sich erst dank traditioneller Bewirtschaftungsformen herausbilden konnte.

Seit Beginn der 90er Jahre befindet sich die auf Produktionssteigerung ausgerichtete europäische Agrarpolitik im Wandel. Angesichts von Überproduktion und landwirtschaftlich bedingter Umweltbelastungen sind die Interventionspreise und direkte Einkommensbeihilfen für Landwirte gesenkt worden. Die EU-Erweiterung und die Liberalisierung des Welthandels sind weitere Faktoren, die zu einer neuerlichen Reform der Agrarpolitik geführt haben.

Grob umrissen lässt sich feststellen, dass sich zahlreiche Landwirte angesichts wachsender Auflagen und sinkender Einkommen die Frage nach der Zukunft ihres Sektors und nicht zuletzt der eigenen Existenz stellen.

Vor dem Hintergrund relativ ungünstiger gesellschaftlicher und ökonomischer Rahmenbedingungen ist kaum davon auszugehen, dass sich der anhaltende Trend der Betriebsschließungen entscheidend umkehren lässt. Betroffen sind hiervon vor allem kleine und mittlere Höfe, denen langfristige Perspektiven fehlen und die der Gesellschaft somit auch als Landschaftspfleger verloren gehen. Fest steht jedenfalls, dass es eine flächendeckende Alternative zu der von der Landwirtschaft in diesem Bereich erbrachten Leistung nicht gibt.

Die Gesellschaft wird sich folglich die Frage stellen müssen, wie viel ihr an der Erhaltung einer reichen und vielfältigen Kulturlandschaft gelegen ist und welchen Preis sie dafür zu zahlen bereit ist. Diese zentrale Frage betrifft jedoch nicht nur die Landwirtschaft, sondern beispielsweise auch die Raumordnungspolitik. Denn auch in diesem Bereich bleibt noch viel zu tun, möchte man der Zersiedlung Einhalt bieten, die natürliche Lebensräume beschneidet und zu einem landschaftlichen Qualitätsverlust führt.

Die gesellschaftliche und politische Herausforderung besteht also darin, Voraussetzungen zu schaffen, damit ein ökologisch und landschaftlich ansprechender Lebensraum für Mensch und Natur erhalten bleibt. Die Aufwertung des Systems der agrar-ökologischen Maßnahmen ist in diesem Kontext bestimmt ein Schritt in die richtige Richtung.

Wie intensiv oder extensiv ist unsere Landwirtschaft?

Vom Landwirtschaftsministerium mitgeteilte europäische Vergleichswerte über die Dichte des Viehbesatzes in den Mitgliedstaaten weisen Belgien, gleich hinter den Niederlanden, mit einem mittleren Eintrag von 220 kg organischen Stickstoff (Norg) pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche einen Platz ganz oben in dieser Kategorie zu. Rang eins belegen wie erwähnt die Niederländer mit 265 kg, wohingegen unsere Nachbarn aus Luxemburg mit 114 kg (Platz 5) gut die Hälfte und diejenigen aus Deutschland mit 65 kg (Platz 7) nicht einmal ein Drittel des belgischen Wertes erreichen.

Dass dieser belgische Spitzenplatz vor allem der flämischen Landwirtschaft zuzuschreiben ist, dürfte kein Geheimnis sein. Denn im Vergleich zwischen rund 130 europäischen Regionen steht Flandern weit oben auf der Rangliste. Unerreichter Spitzenreiter sind hier die südlichen Niederlande mit sage und schreibe 435 kg Norg/ha, gefolgt von den östlichen Niederlanden mit 332 kg. Dicht dahinter belegt Flandern mit 322 kg den 3. Platz. Die Wallonie rangiert immerhin auf Platz 7, weist aber einen relativ bescheidenen Mittelwert von 134 kg Norg/ha auf. Zum Vergleich die Situation in unseren deutschen Anrainerregionen: Nordrhein-Westfalen mit 95 kg erreicht noch Platz 22 und Rheinland-Pfalz mit gerade mal 43 kg rangiert im hinteren Mittelfeld auf Platz 73.

Die Aussagekraft dieser Werte über die tatsächliche Situation in den einzelnen Regionen muss allerdings ein wenig relativiert werden. Denn schließlich wird in dieser Bewertung nur der jeweilige Viehbesatz berücksichtigt, der in Nitratwerten ausgedrückt ist. Andere Parameter, wie etwa die Verwendung von Kunstdünger, Pflanzenschutzmitteln usw., die ebenfalls umweltrelevant sind, finden keinen Eingang in diese Bewertung.

Text: P. Schössler
mit freundlicher Unterstützung von
Marc Reuter, dem Leiter der Außendienstelle des Landwirtschaftsministeriums in Malmedy



Der entsprechende Gesetzestext, der auch in deutscher Sprache vorliegt, findet sich unter:
http://reflex.raadvst-consetat.be/reflex/pdf/Mbbs/2004/12/29/89336.pdf
siehe auch http://agriculture.wallonie.be/apps/spip_wolwin/article.php3?id_article=59
(Beratungsstellen, Vorgehensweise, Antragformulare usw.)

Eingehendere Informationen und Beratung gibt es:

  • Bei der Außendienstelle des Landwirtschaftsministeriums in Malmedy, Avenue des Alliés 13 - B-4960 MALMEDY, Marc Reuter (M.Reuter@mrw.wallonie.be), Tel. +32(0)80 / 44 06 20
  • AGRA-Ost, Klosterstraße 38, B-4780 ST.VITH, Tel. +32(0)80 / 22 78 96, P. Luxen (info@agraost.be), für die Methoden 1, 2, 3, 4, 7, 8, 9 und 10
  • Natagora asbl, Rue du Wisconsin 3, 5000 NAMUR, Tel. 081/ 830.336, Q. Smits (quentin.smits@natagora.be), für die Methoden 2, 8, 9 und 10
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   Letzte Änderung am 20.11.2005 
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